Bewertungsfälle

Ob Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Portfoliobewertung, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG oder einfach nur profunde Argumentationsgrundlage für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen - das Spektrum der Bewertungsanlässe ist breit.

Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann hier wertvolle Klarheit schaffen, die Argumentation versachlichen oder faire Wertansätze vorgeben:

  • Verkehrswertermittlung in Erbschaftsangelegenheiten
  • Anfangswert und Endwert von Immobilien in Scheidungsfällen 
  • Marktwertgutachten zu steuerlichen Zwecken / Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG 
  • Gutachten zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises
  • Immobilienbewertung bei der Übertragung von Vermögenswerten / Schenkungen bzw. vorweg genommene Erbfolge 
  • Fair Value Gutachten zu bilanziellen Zwecken 
  • Verkehrswertgutachten für Zwangs- und Teilungsversteigerungen 
  • Marktwertermittlung in Vormundschaftssachen 
  • Bewertung von Rechten und Lasten 
  • Überprüfung von vorliegenden Verkehrswertgutachten in Form von Obergutachten, Kontrollgutachten und Gegengutachten 
  • Second Opinion zur Verifizierung von ermittelten Werten / Kontrollgutachten


Kontakt

Sachverständigenbüro Dr. Schmid

Schulstr. 68
82166 Gräfelfing

Tel.: 089 8208 6826
Fax: 089 8966 9027
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