Bewertungsfälle
Ob Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Portfoliobewertung, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG oder einfach nur profunde Argumentationsgrundlage für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen - das Spektrum der Bewertungsanlässe ist breit.
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann hier wertvolle Klarheit schaffen, die Argumentation versachlichen oder faire Wertansätze vorgeben:
- Verkehrswertermittlung in Erbschaftsangelegenheiten
- Anfangswert und Endwert von Immobilien in Scheidungsfällen
- Marktwertgutachten zu steuerlichen Zwecken / Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG
- Gutachten zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises
- Immobilienbewertung bei der Übertragung von Vermögenswerten / Schenkungen bzw. vorweg genommene Erbfolge
- Fair Value Gutachten zu bilanziellen Zwecken
- Verkehrswertgutachten für Zwangs- und Teilungsversteigerungen
- Marktwertermittlung in Vormundschaftssachen
- Bewertung von Rechten und Lasten
- Überprüfung von vorliegenden Verkehrswertgutachten in Form von Obergutachten, Kontrollgutachten und Gegengutachten
- Second Opinion zur Verifizierung von ermittelten Werten / Kontrollgutachten