Gutachten für Teilungs- und Zwangsversteigung
Die Gründe für ein Versteigerungsverfahren können unterschiedlich sein:
- Gläubiger und Schuldner haben noch keine gütliche Regelung über die Rückzahlung eines bestehenden Zahlungsanspruchs.
- Eine Eigentümergemeinschaft an einem Grundstück kann sich über die Modalitäten der Aufhebung der Gemeinschaft nicht einigen, oder ein Gläubiger eines Miteigentümers möchte auf diesem Weg die Aufhebung der Gemeinschaft am gesamten Objekt wegen der besseren Verwertung des betroffenen Miteigentumsanteils erreichen.
- Ein Insolvenzverwalter will im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sein Verfügung – und Verwaltungsrecht verwirklichen.
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft will einen „störenden“ oder nicht zahlenden Miteigentümer aus der Gemeinschaft drängen oder bei nicht geleisteten Zahlungen (Hausgeld, Sonderumlage etc.) die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Vollstreckung betreiben.
Dem Gläubiger oder Antragsteller wurden vom Gesetzgeber verschiedene Arten von Versteigerungsverfahren eröffnet um seine materiellen Ansprüche durchzusetzen. Diese Verfahren sind nicht einfach, langwierig und kostenintensiv. Die im Zusammenhang mit der Verkehrswertermittlung wichtigsten sind
- die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (sog. Teilungsversteigerung), welche bei Bruchteils- oder Erbengemeinschaften von dem oder den Miteigentümern beantragt wird, um das gemeinschaftliche Grundvermögen zu verwerten und den Erlös für die früheren Eigentümer zur Aufteilung zu erhalten,
- die Vollstreckungsversteigerung aufgrund eines Zahlungsanspruchs in das unbewegliche Vermögen.
Der nach § 74a ZVG zu ermittelnde Verkehrswert ist mit dem Verkehrswert nach § 194 BauGB identisch.
Für Verkehrswertgutachten in diesen Fällen werde ich von den Amtsgerichten beauftragt. In diesen Fällen werden an die Gutachten besonders strenge Maßstäbe angelegt, da die Bieter und potentiellen Ersteigerer sich ein umfassendes , wirklichkeitsgetreues, objektives Bild der Immobilie machen können müssen. Gerade dabei gilt es, einem unerfahrenen, nicht sachkundigen Leser des Gutachtens die Materie und die Verkehrswertschätzung so transparent und nachvollziehbar wie irgend möglich zu machen. Die Meßlatte für die Gutachtenqualität ist daher in diesen Verfahren besonders hoch. Für derartige Verfahren werde ich von verschiedenen Amtsgerichten beauftragt.