Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens setzt umfangreiches, stets aktuelles wirtschaftliches, juristisches und technisches Fachwissen des breiten Immobilienspektrums voraus. Hinzu kommt eine detaillierte und aktuelle Kenntnis der Makro- und Mikrofaktoren des jeweiligen Immobilienmarktes. Die persönliche Erfahrung und der "gesunde Menschenverstand" machen dann aus einer Ansammlung von Daten ein qualifiziertes, aussagefähiges und belastbares Gutachten.
Unsere gerichtsfesten Gutachten und Wert-Expertisen sind daher nicht mit im Internet angebotenen pauschalen Bewertungsschemata oder reinen Formularbewertungen vergleichbar. Diese können die individuellen Gegebenheiten einer Immobilie (z.B. Zustand, Mikrolage) entweder aufgrund fehlender Datenbasis oder ungenügender Eingabemöglichkeiten nicht erfassen und liefern damit ein verfälschtes Bild des Wertes. Eine seriöse Verkehrswertermittlung setzt z.B. laut Gesetz immer eine persönliche Begehung durch den Sachverständigen voraus.
Aufgrund des aufgezeigten Spektrums von Gutachten und der unterschiedlichen Bedürfnisse der Auftraggeber gibt es verschiedene Honorierungsmodalitäten.
Bei uns können Sie nach ihren individuellen Bedürfnissen aus drei Gutachtenformen auswählen:
Diese ausführliche Form des Gutachtens wird für die Vorlage bei Behörden (z.B. Nachweis des niederen gemeinen Wertes nach § 198 BewG beim Finanzamt), Gerichten bzw. in offiziellen Auseinandersetzungen gefordert. Es erfüllt inhaltlich alle Anforderungen, damit sich ein fremder Dritter (z.B. ein Richter oder Finanzbeamter) ein umfassendes Bild des Bewertungsobjekts machen kann. Auf die Nachvollziehbarkeit der verwendeten Verfahren, der zugrunde liegenden Wertansätze und wird dabei besonderes Augenmerk (und Zeit) gelegt. So schafft es gerichtsfest Klarheit über einen erheblichen Vermögenswert (Verkehrswert/Marktwert/Mietwert) bzw. langfristige Zahlungsverpflichtungen.
Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten und Lasten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung treffen. Wir rechnen entweder nach der Honorar-Richtlinie des Landesverbands Bayern zur Immobilienbewertung oder pauschal ab.
Dafür erhalten Sie folgende Leistungen:
Persönliche Begebung des Bewertungsobjekt durch den Sachverständigen
Analyse der vorgelegten Unterlagen
Eigene Recherchen
Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung aller wertrelevanten Merkmale der Immobilie nach ImmoWertV
Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung der Wertparameter
Ausführliche Photodokumentation
Umfang ca. 20 bis 30 Seiten
Fertigstellung ca. 4-6 Wochen nach Ortstermin
Kosten: auf Anfrage