Immobilien Schenkung - vorweggenommene Erbfolge
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Immobilie ganz oder in Teilen zu Lebzeiten zu schenken, kann dies im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge tun. Da der Übertragungswert der Immobilie an deren Verkehrswert gemessen wird und der Bodenwert daran in aller Regel einen erheblichen Anteil hat, empfiehlt es sich, solche Überlegungen nicht auf die lange Bank zu schieben. Zum 31.12.2020 ermittelten die allermeisten Gutachterausschüsse turnusmäßig wieder neue Bodenrichtwerte, ab 2021 soll das sogar jährlich erfolgen.
Im Großraum München sind dies die Gutachterausschüsse für die Stadt München, den Landkreis München, die Landkreise Starnberg, Dachau, Ebersberg und Bad Tölz- Wolfratshausen. Allein der Gutachterausschuß für den Landkreis Fürstenfeldbruck ermittelt seine Richtwerte bisher auch zu ungeraden Jahren (nächstmalig zum 31.12.2021). Aufgrund der Immobilienmarktentwicklung ist davon auszugehen, dass die Bodenrichtwerte wiederum erheblich steigen dürften. Zwar waren die Bodenpreissteigerungen in manchen Richtwertzonen der Stadt München zwischen 2018 und 2020 im Vergleich zu den Vorjahren moderat ausgefallen. Mit dem Abklingen der Unsicherheiten im Markt über die Auswirkungen der Covid 19 Pandemie sind Immobilien in der Gunst von Anlegern jedoch wieder deutlich gesuchter, mit der Folge, dass auch die amtlich ausgewiesenen Bodenrichtwerte voraussichtlich wieder signifikant steigen werden. Daraus ergeben sich höhere Verkehrs- oder Marktwerte, die bei der Bemessung der Schenkungssteuer zugrunde gelegt werden. Leider bleiben aber die ggf. zu nutzenden Freibeträge stabil, federn also die Bodenpreissteigerungen nicht ab.