Gutachten für Vormundschaftsachen
Personen die unter gerichtlicher Betreuung stehen und z.B. auch Immobilieneigentümer sind, sind bei dessen Verwaltung oder Veräußerung dem gerichtlich bestellten Betreuer unterworfen. Dieser wiederum hat die Vorgabe im Falle einer z.B. aus finanziellen Gründen erforderlichen Veräußerung das Immobilieneigentum zu marktgerechten Konditionen zu veräußern. Die Vormundschaftsgerichte fordern dazu vor der Ermächtigung zum Verkauf die Feststellung des Verkehrswerts von einem unabhängigen Immobilien – Sachverständigen. Erst wenn das Vormundschaftsgericht dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert zustimmt kann eine Veräußerung erfolgen. Diese muß dann wiederum vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden, bevor der notarielle Kaufvertrag rechtswirksam wird.
Hier erfahren Sie mehr über die Kosten für das gerichtsfähige Gutachten.