Die neue Grundsteuer 

Rechtliche Änderungen ab 2025

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 erhalten Grundstückseigentümer ab dem 01.01.2025 das Recht, sich gegen überhöhte Messwertbescheide des Finanzamtes zur Wehr zu setzen.

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Frühjahr 2024 in zwei Fällen, dass Eigentümer die Möglichkeit haben müssen, niedrigere Werte nachzuweisen. Dabei legte das Gericht fest, dass eine Wertüberschreitung von 40 % oder mehr nicht mehr hingenommen werden muss.

Neue Regelung nach §220 Abs. 2 BewG

Der daraufhin neu eingeführte §220 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) räumt Eigentümern das Recht ein, den sogenannten "tatsächlich niederen Verkehrswert" ihres Grundstücks nachzuweisen, falls sie den vom Finanzamt angesetzten Grundsteuerwert für zu hoch halten.

Voraussetzungen für einen niedrigeren Wertansatz

Damit ein niedrigerer Wert akzeptiert wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Abweichung muss erheblich sein und mindestens 40 % betragen.
  • Der Wertnachweis muss belegbar sein.
  • Ein Nachweis kann durch ein Sachverständigengutachten oder einen zeitnahen Kaufvertrag erbracht werden. Laut §198 Abs. 3 BewG muss der Kaufvertrag innerhalb eines Jahres nach dem Stichtag geschlossen worden sein.

Auswirkungen auf Grundstückseigentümer

Die Neuregelung dürfte insbesondere den Grundstückseigentümern in den Bundesländern zugutekommen, die das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer anwenden.

Durch die neue gesetzliche Grundlage können Eigentümer eine realistischere und gerechtere Besteuerung ihres Grundstücks erreichen.

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