Erbengemeinschaft · Auszahlung · Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung bei Erbschaft – fairer Wert für alle Erben

Sie haben eine Immobilie geerbt – und nicht allein? Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft eine sachliche Grundlage für die Auszahlung von Miterben, den gemeinsamen Verkauf und die Erbschaftsteuer. Objektiv, nachvollziehbar und von einem zertifizierten Sachverständigen.

  • DIN EN ISO/IEC 17024
  • TÜV Rheinland zertifiziert
  • 22 Jahre Erfahrung
  • 2.500+ Bewertungen
1 Gutachtenfür Erbengemeinschaft, Auszahlung und FinanzamtVerkehrswert nach § 194 BauGB, ermittelt nach ImmoWertV

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachlass gehört bis zur Teilung der Erbengemeinschaft gemeinsam – verfügen können die Erben nur gemeinsam.
  • Streit entsteht meist über den Wert der Immobilie: bei der Auszahlung von Miterben, beim Verkauf eines Erbanteils oder beim gemeinsamen Verkauf.
  • Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft eine sachliche Grundlage – oft reicht bei gut informierten Erben auch eine Kurzexpertise.
  • Erbschaftsteuer fällt häufig gar nicht an: Kinder haben z. B. einen Freibetrag von 400.000 €, Ehegatten 500.000 €.
  • Setzt das Finanzamt den Wert zu hoch an, kann ein Gutachten nach § 198 BewG den niedrigeren Wert nachweisen.

Von Dr. Schmid, zertifizierter Sachverständiger · Zuletzt aktualisiert: 04.10.2026

Typische Situationen

Wann Erben ein Immobiliengutachten brauchen

Ein Erbe übernimmt die Immobilie, die anderen werden entsprechend ihrem Erbteil ausgezahlt.

Bewertung anfragen →

Unterschiedliche Wertvorstellungen? Ein neutrales Gutachten versachlicht die Diskussion.

Bewertung anfragen →

Ein Miterbe will seinen Anteil veräußern – die anderen haben ein Vorkaufsrecht.

Bewertung anfragen →

Der Grundbesitzwert des Finanzamts ist zu hoch? Nachweis des niedrigeren Werts.

Mehr zum Finanzamt →

Pflichtteilsberechtigte können die Ermittlung des Werts von Nachlassimmobilien verlangen.

Bewertung anfragen →

Keine Einigung möglich? Gutachten im Vorfeld oder im Verfahren der Teilungsversteigerung.

Mehr zur Teilungsversteigerung →

Erbengemeinschaft

Was gilt in der Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung?

Grundstücke, Häuser und Gewerbeimmobilien im Nachlass sind gemeinsames Eigentum der Erbengemeinschaft. Bis zur Teilung des Erbes kann kein Mitglied ohne Einverständnis der anderen über das Erbe oder Teile davon verfügen.

Teilung Anteil verkaufen & Vorkaufsrecht

  • Jeder Miterbe kann seinen Anteil an der Erbengemeinschaft verkaufen.
  • Der Käufer tritt an seine Stelle in die Gemeinschaft ein – deshalb wird meist innerhalb der Familie verkauft.
  • Die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht, das binnen zwei Monaten ausgeübt werden muss.
  • Streitpunkt ist fast immer der Wert des Anteils – hier hilft eine unabhängige Bewertung.

Verwaltung Bis zur Aufteilung des Erbes

  • Das Erbe muss bis zur Erbauseinandersetzung verwaltet werden.
  • Grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Miterben.
  • Für Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung – z. B. den Abschluss von Mietverträgen – genügt die Stimmenmehrheit.
  • Allein handeln darf ein Miterbe nur bei Gefahr in Verzug.
Gutachten

Ein Verkehrswertgutachten schafft Klarheit über alle Ansprüche

Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den Verkehrswert der Nachlassimmobilie nach § 194 BauGB – also den Preis, der am Stichtag am Markt erzielbar wäre. Damit haben alle Erben dieselbe, sachliche Grundlage für Auszahlung, Verkauf oder Übernahme.

Je nachdem, wie groß und regional verstreut die Erbengemeinschaft ist und wie gut die Erben die Immobilie kennen, kann statt des ausführlichen Gutachtens auch eine schriftliche Kurzexpertise ausreichen, um unterschiedliche Vorstellungen zu moderieren.

Mehr zu Angebotsformen und Honorar →

Erbschaftsteuer

Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze bei der Erbschaft

Ein Erbe ist grundsätzlich steuerpflichtig – trotzdem wird häufig keine Erbschaftsteuer fällig. Denn jedem Erben steht ein persönlicher Freibetrag zu, dessen Höhe sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. Erst der darüber hinausgehende Wert wird besteuert.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)
VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder, Stiefkinder400.000 € / Person
Enkel200.000 € / Person
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)100.000 €
Geschwister, Neffen, Nichten20.000 €
Schwiegerkinder, Lebensgefährten20.000 €
Sonstige20.000 €

Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad

Einteilung der Erben in drei Steuerklassen (§ 15 ErbStG)
SteuerklasseZuordnung
IEhegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)
IIGeschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
IIIAlle übrigen Erben, z. B. Lebensgefährten

Erbschaftsteuer-Sätze nach Steuerklasse

Steuersätze auf den steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug des Freibetrags (§ 19 ErbStG)
Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des ErbStG. Für die steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Tipp: Grundbesitzwert des Finanzamts prüfen

Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien pauschal und ohne Besichtigung – oft zu hoch. Mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG lässt sich der niedrigere Wert nachweisen. Wichtig: Gegen den Grundbesitzwertbescheid gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat. Mehr zur Immobilienbewertung für das Finanzamt →

Ablauf

So läuft die Bewertung einer geerbten Immobilie ab

Neutral gegenüber allen Erben – auf Wunsch stellen wir das Ergebnis der gesamten Erbengemeinschaft vor und stimmen uns mit Rechtsanwalt oder Steuerberater ab.

Mehr zu unserer Vorgehensweise →

  1. Anfrage & Klärung des Zwecks

    Auszahlung, Verkauf, Pflichtteil oder Finanzamt? Danach richten sich Stichtag und Gutachtenform.

  2. Angebot & Unterlagen

    Verbindliches Angebot und Checkliste – z. B. Grundbuchauszug, Pläne, Mietverträge.

  3. Ortsbesichtigung

    Persönliche Begehung durch den Sachverständigen, auf Wunsch im Beisein der Miterben.

  4. Gutachten oder Kurzexpertise

    Nachvollziehbare Wertermittlung nach ImmoWertV – ausführlich (ca. 20–30 Seiten) oder gerafft.

  5. Erläuterung & Einigung

    Wir erläutern das Ergebnis allen Beteiligten – die Grundlage für eine faire Erbauseinandersetzung.

Warum Dr. Schmid

Neutral, nachvollziehbar, erfahren

22
Jahre Erfahrung in der Wertermittlung
2500
Immobilienbewertungen
1650
Immobiliengutachten
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Tätig in Bundesländern
✓Zertifizierter Bau-Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024
✓TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Für unseren Mandanten benötigen wir öfters verlässliche Grundlagen für die Bewertung des Immobilienvermögens. Die Gutachten vom Büro Dr. Schmid sind nachvollziehbar, objektiv und vollständig und haben daher ihre Rolle auch gegenüber dem Finanzamt immer erfüllt.

FAQ

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaft

Ein Verkehrswertgutachten schafft eine neutrale, nachvollziehbare Grundlage, wenn Miterben ausgezahlt werden, ein Erbanteil verkauft wird, die Erbengemeinschaft die Immobilie gemeinsam veräußert oder das Finanzamt den Wert für die Erbschaftsteuer zu hoch ansetzt.

DS

Über den Autor: Dr. Schmid
Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024, TÜV Rheinland) mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung in München und Oberbayern. Mehr über mich →

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