Erbschaft · Schenkung · Kaufpreisaufteilung

Immobilienbewertung für das Finanzamt – zu hohe Steuer rechtssicher senken

Das Finanzamt bewertet Immobilien pauschal und ohne Besichtigung – oft deutlich über dem Marktwert. Mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG weisen Sie den niedrigeren Wert nach und zahlen weniger Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

  • DIN EN ISO/IEC 17024
  • TÜV Rheinland zertifiziert
  • 22 Jahre Erfahrung
  • 2.500+ Bewertungen
bis zu 30 %Korrektur des Finanzamt-Werts in Einzelfällen möglichErfahrungswert aus über 2.500 Bewertungen in München & Oberbayern

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert im typisierenden Massenverfahren – ohne Ortsbesichtigung.
  • Lage-, Zustands- und Ausstattungsmängel bleiben unberücksichtigt; der Wert liegt deshalb häufig über dem Marktwert.
  • Nach § 198 BewG können Sie mit einem Verkehrswertgutachten den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen.
  • In Einzelfällen sind Korrekturen bis zu 30 % möglich – mit entsprechend geringerer Steuerlast.
  • Frist beachten: Einspruch gegen den Grundbesitzwertbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Von Dr. Schmid, zertifizierter Sachverständiger · Zuletzt aktualisiert: 04.10.2026

Das Problem

Wie berechnet das Finanzamt den Wert einer Immobilie?

Bei einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt das Finanzamt auf gesetzlicher Grundlage den Grundbesitzwert („gemeiner Wert“) nach einem festgelegten, typisierenden Massenverfahren. Es stützt sich zwar auf Daten der Gutachterausschüsse – etwa Bodenrichtwerte –, eine Ortsbesichtigung findet aber nicht statt. Das Ergebnis basiert auf Standards und Annahmen, die den Markt oft nicht objektgerecht abbilden: Der Wert fällt zu hoch aus, die Steuerlast ebenso.

Finanzamt Pauschale Bewertung

  • Durchschnittswerte nach Baujahr und Lage
  • Keine Besichtigung der Immobilie
  • Zustand, Mängel, Sanierungsstau unberücksichtigt
  • Lage nur grob über die Bodenrichtwertzone
  • Ergebnis: häufig zu hoch

Gutachten Individuelle Bewertung

  • Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Persönliche Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen
  • Zustand, Ausstattung und Mietsituation bewertet
  • Objektgenaue Lage (z. B. Rückgebäude, Belichtung)
  • Ergebnis: marktgerechter Verkehrswert
§ 198 BewG

Die „Escape-Klausel“: So korrigieren Sie den Finanzamt-Wert

Die Festsetzung ist widerlegbar. Nach § 198 Bewertungsgesetz kann der Steuerpflichtige mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen für Immobilienbewertung den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – und so häufig Erbschaft- oder Schenkungsteuer sparen.

Das Gutachten ist für das Finanzamt nicht bindend, sondern unterliegt der Beweiswürdigung: Die Behörde prüft inhaltliche Richtigkeit und Schlüssigkeit. Entsprechend hoch sind die qualitativen Anforderungen – genau darauf sind unsere Gutachten ausgelegt.

Gerne beraten wir Sie und Ihren Steuerberater auch bei der Anfechtung des Bescheids.

Anlässe

Wann Sie ein Gutachten für das Finanzamt brauchen

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei geerbten Immobilien.

Mehr zur Erbschaft →

Vorweggenommene Erbfolge: Immobilien steueroptimiert übertragen.

Mehr zur Schenkung →

Grund und Boden vs. Gebäude – Grundlage für die Abschreibung (AfA).

Mehr zur Kaufpreisaufteilung →

Immobilie ins Betriebsvermögen einbringen oder daraus entnehmen.

Anfrage stellen →

Gutachten gegen einen zu hohen Grundsteuerwert.

Mehr zur Grundsteuer →

Nießbrauch, Wohnrecht oder Erbbaurecht wertmindernd berücksichtigen.

Mehr zu Rechten & Lasten →

Praxisbeispiel

Eigentumswohnung in München-Neuhausen: rund 25 % niedrigerer Wert

Zu bewerten war eine Wohnung im Hochparterre eines Rückgebäudes – ohne direkten Tageslichteinfall wegen hoher Umgebungsbebauung, in einem nach dem Krieg wiederaufgebauten Mehrfamilienhaus. Der Mieter hatte einen Großteil der Renovierungen selbst übernommen und zahlte deshalb eine vergleichsweise niedrige Miete.

Das Finanzamt setzte durchschnittliche Vergleichswerte des Münchner Gutachterausschusses nach Baujahresklasse und Lage an. Unser Gutachten stellte auf die individuellen Merkmale ab und zog geeignete Vergleichspreise heran – mit Erfolg.

Wert laut Finanzamt300.000 €
Wert laut Gutachtenca. 225.000 €

▼ ca. 25 % niedrigere Bemessungsgrundlage

  • Objekt: ETW
  • Lage: Neuhausen
  • Ursache: Belichtung, Miete
  • Ergebnis: anerkannt
!

Tipp: Nicht auf den Steuerbescheid warten

Prüfen Sie bereits den Grundbesitzwertbescheid, der vor dem Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerbescheid ergeht. Er ist für den späteren Steuerbescheid bindend – und die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat nach Bekanntgabe.

Ablauf

In 5 Schritten zum finanzamttauglichen Gutachten

Transparent und planbar – von der ersten Anfrage bis zur Einreichung beim Finanzamt. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrem Steuerberater ab.

Mehr zu unserer Vorgehensweise →

  1. Anfrage & Bescheid-Check

    Sie senden uns den Bescheid und die Eckdaten. Wir schätzen ein, ob sich ein Gutachten lohnt.

  2. Angebot & Unterlagen

    Sie erhalten ein verbindliches Angebot und unsere Checkliste der benötigten Unterlagen.

  3. Ortsbesichtigung

    Persönliche Begehung durch den Sachverständigen – die Grundlage, die dem Finanzamt fehlt.

  4. Gutachten nach ImmoWertV

    Ausführlich, nachvollziehbar, ca. 20–30 Seiten mit Fotodokumentation – ca. 4–6 Wochen nach Ortstermin.

  5. Einreichung & Begleitung

    Das Gutachten geht an Finanzamt bzw. Steuerberater. Bei Rückfragen der Behörde stehen wir zur Seite.

Warum Dr. Schmid

Gutachten, die vor dem Finanzamt bestehen

22
Jahre Erfahrung in der Wertermittlung
2500
Immobilienbewertungen
1650
Immobiliengutachten
4
Tätig in Bundesländern
✓Zertifizierter Bau-Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024
✓TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Für unseren Mandanten benötigen wir öfters verlässliche Grundlagen für die Bewertung des Immobilienvermögens. Die Gutachten vom Büro Dr. Schmid sind nachvollziehbar, objektiv und vollständig und haben daher ihre Rolle auch gegenüber dem Finanzamt immer erfüllt.

FAQ

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung für das Finanzamt

Bei Erbschaft oder Schenkung ermittelt das Finanzamt den Grundbesitzwert (gemeiner Wert) nach dem Bewertungsgesetz in einem typisierenden Massenverfahren. Es nutzt Daten der Gutachterausschüsse wie Bodenrichtwerte, besichtigt die Immobilie aber nicht. Individuelle Lage-, Ausstattungs- und Zustandsmerkmale bleiben deshalb unberücksichtigt – der Wert fällt häufig zu hoch aus.

DS

Über den Autor: Dr. Schmid
Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024, TÜV Rheinland) mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung in München und Oberbayern. Mehr über mich →

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Jetzt anrufen: 089 / 82 08 68 26Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Schulstraße 68, 82166 Gräfelfing bei München

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