Gutachterausschuss München · Stichtag 01.01.2026

Neue Bodenrichtwerte München 2026 – was sie für Ihre Immobilie bedeuten

Der Gutachterausschuss München hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 neu beschlossen. Sie sind die amtliche Orientierung für Grundstückswerte – für Verkauf, Erbschaft, Finanzamt und Kaufpreisaufteilung. Wir erklären, wie Sie die Werte richtig lesen und warum der Bodenrichtwert noch nicht der Wert Ihres Grundstücks ist.

  • DIN EN ISO/IEC 17024
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01.01.2026Neuer Stichtag der Münchner BodenrichtwerteBeschlossen am 09.06.2026 · online seit 30.06.2026 · Turnus: alle 2 Jahre

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neuen Münchner Bodenrichtwerte gelten zum Stichtag 01.01.2026; beschlossen am 09.06.2026, online einsehbar seit 30.06.2026.
  • Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je m² Grundstücksfläche für eine Zone – bezogen auf ein fiktiv unbebautes, erschließungsbeitragsfreies Grundstück.
  • Jeder Wert gilt für eine bestimmte wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Weicht Ihr Grundstück ab, muss umgerechnet werden – „2100/0,7“ bedeutet 2.100 €/m² bei WGFZ 0,7.
  • Für Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt den Bodenwert mit dem Bodenrichtwert an (§ 179 BewG); für die Grundsteuer in Bayern spielt er dagegen keine Rolle.
  • Der Bodenrichtwert ist nicht der Verkehrswert Ihrer Immobilie: Gebäude, Zustand, Zuschnitt, Rechte und Lasten bewertet erst ein Gutachten.

Von Dr. Schmid, zertifizierter Sachverständiger · Zuletzt aktualisiert: 07.10.2026

Die Fakten

Bodenrichtwerte München 2026: die Eckdaten

Stichtag01.01.2026
Beschluss des Gutachterausschusses09.06.2026
Online einsehbar seit30.06.2026
Öffentliche Auslegung20.07. – 14.08.2026
Vorheriger Stichtag01.01.2024
Turnusalle 2 Jahre
Rechtsgrundlage§ 196 BauGB
Online-Portalbodenrichtwerte-muenchen.de

Die öffentliche Auslegung fand im Kommunalreferat, Denisstraße 2, 80335 München statt. Auskünfte aus dem Bodenrichtwertportal München sind gebührenpflichtig. Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München. Konkrete Richtwerte einzelner Zonen nennen wir bewusst nicht – maßgeblich sind allein die amtlichen Werte.

Einordnung

Was ist ein Bodenrichtwert – und was nicht?

Der Gutachterausschuss leitet die Bodenrichtwerte aus seiner Kaufpreissammlung ab, also aus tatsächlich beurkundeten Grundstücksverkäufen. Für Gebiete mit annähernd gleicher Nutzung und gleichen Wertverhältnissen bildet er Zonen und gibt je Zone einen durchschnittlichen Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche an. Bei bebauten Grundstücken wird so getan, als wäre der Boden unbebaut.

Bodenrichtwert Durchschnitt der Zone

  • Nur der Boden – ohne Gebäude und Außenanlagen
  • Bezogen auf eine typische WGFZ und Grundstücksgröße
  • Baureif, erschließungsbeitragsfrei, altlastenfrei angenommen
  • Einzeldenkmal, Rechte und Lasten bleiben unberücksichtigt
  • Keine Rechtswirkung – reine Orientierung

Verkehrswert Ihr konkretes Objekt

  • Grundstück und Gebäude nach § 194 BauGB
  • Tatsächliche bzw. zulässige Bebauung, Größe und Zuschnitt
  • Zustand, Ausstattung, Mietsituation
  • Rechte und Lasten wie Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht
  • Ermittelt nach ImmoWertV mit Ortsbesichtigung

Für Eigentümer

Wofür die neuen Bodenrichtwerte wichtig sind

Käufer und Banken orientieren sich an den aktuellen Werten. Wer mit dem Stand 2024 kalkuliert, verhandelt mit veralteten Zahlen.

Mehr zur Kaufberatung →

Das Finanzamt setzt den Bodenwert mit dem Bodenrichtwert an (§ 179 BewG). Ist der Wert zu hoch, hilft ein Gutachten nach § 198 BewG.

Mehr zum Finanzamt →

Für die Abschreibung muss der Kaufpreis auf Boden und Gebäude aufgeteilt werden – der Bodenwert ist dabei der Ausgangspunkt.

Mehr zur Kaufpreisaufteilung →

Bei Erbauseinandersetzung oder Zugewinnausgleich ist der Grundstückswert oft der größte Posten – und der häufigste Streitpunkt.

Mehr zur Erbschaft →

Banken ziehen Bodenrichtwerte für die Beleihungswertermittlung heran – etwa bei Anschlussfinanzierung oder Umschuldung.

Bewertung anfragen →

Bayern berechnet die Grundsteuer nach dem Flächenmodell – der Bodenrichtwert spielt dafür keine Rolle.

Mehr zur Grundsteuer →

WGFZ

Die wichtigste Stellschraube: die wertrelevante Geschossflächenzahl

Jeder Münchner Bodenrichtwert gilt für eine bestimmte WGFZ – das Verhältnis von Geschossfläche zu Grundstücksfläche, das bei einer Neubebauung in der Zone typischerweise erreicht wird. Darf oder kann auf Ihrem Grundstück mehr oder weniger gebaut werden, ändert sich der Bodenwert.

Der Gutachterausschuss veröffentlicht dafür Umrechnungskoeffizienten. Ein fiktives Beispiel für individuelle Wohnbebauung (W): Bodenrichtwert 2.000 €/m² bei WGFZ 0,5; Ihr Grundstück erreicht WGFZ 0,8. Rechnung: 2.000 € × 0,876 : 0,690 = rd. 2.540 €/m².

Achtung: Die WGFZ ist nicht immer identisch mit der GFZ im baurechtlichen Sinn – in München werden z. B. Aufenthaltsräume in Dach- und Kellergeschossen anteilig mitgerechnet. Bei großen Abweichungen ist eine rein rechnerische Umrechnung nicht sachgerecht.

Bodenrichtwert lesen

Kürzel und Umrechnung der Münchner Bodenrichtwertkarte

Was bedeuten die Angaben in der Bodenrichtwertkarte?

Auswahl der Kürzel laut Erläuterung des Gutachterausschusses München zum 01.01.2026
AngabeBedeutung
2100/0,72.100 € je m² Grundstücksfläche bei einer WGFZ von 0,7
WIndividuelles Wohnbaugebiet: Ein- bis Dreifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, kleine Eigentumswohnanlagen mit i. d. R. max. zwei Vollgeschossen
MGeschossbaugebiet: Wohn-, Misch- und Kerngebiet mit i. d. R. drei und mehr Vollgeschossen
MK/25Kerngebiet mit einem Wohnanteil von 25 %
hG„Höherwertiges“ Gewerbegebiet (Büro, Handel, Verbrauchermarkt)
G„Klassisches“ Gewerbegebiet (Produktion, Handwerk, Großhandel, Distribution)
E / LW / KGBauerwartungsland / Landwirtschaftsfläche / Kleingartenfläche

Umrechnungskoeffizienten individuelle Wohnbebauung (W)

Zwischenwerte linear interpolieren. Formel: Koeffizient = 0,621 × WGFZ + 0,379
WGFZKoeff.WGFZKoeff.
0,350,5960,800,876
0,400,6270,850,907
0,450,6580,900,938
0,500,6900,950,969
0,550,7211,001,000
0,600,7521,051,031
0,650,7831,101,062
0,700,8141,151,093
0,750,845

Umrechnungskoeffizienten Geschossbau & Gewerbe (M, MK, G, hG, S)

Auswahl; ab WGFZ 1,0 entspricht der Koeffizient der WGFZ (bis 3,0)
WGFZKoeff.WGFZKoeff.
0,400,7270,900,939
0,500,7731,001,000
0,600,8121,501,500
0,700,8502,002,000
0,800,8913,003,000

Für WGFZ unter 0,35 (Ein- bis Mehrfamilienhäuser) bzw. über 3,0 (Geschossbau) liegen laut Gutachterausschuss nur wenige auswertbare Verkäufe vor – hier ist besondere sachverständige Würdigung nötig.

!

Tipp: Erbschaft oder Schenkung in 2026?

Das Finanzamt rechnet mit Grundstücksfläche × Bodenrichtwert – ohne Ihr Grundstück zu besichtigen. Ungünstiger Zuschnitt, Übergröße, Belastungen oder eine niedrigere tatsächliche Bebaubarkeit fließen nicht ein. Ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG kann den niedrigeren Wert nachweisen. Mehr zur Immobilienbewertung für das Finanzamt →

Vorgehen

So wird aus dem Bodenrichtwert der Wert Ihres Grundstücks

Der Bodenrichtwert ist nur der Ausgangspunkt. Im Gutachten passen wir ihn an die Merkmale Ihres Grundstücks an und bewerten anschließend das Gebäude.

Mehr zu den Wertermittlungsverfahren →

  1. Richtwertzone bestimmen

    Zuordnung des Grundstücks zur Zone, Nutzungsart (W, M, G …) und Bezugs-WGFZ.

  2. WGFZ ermitteln

    Tatsächliche bzw. baurechtlich zulässige Geschossfläche – nach den Münchner Regeln für die WGFZ.

  3. Anpassen

    Zu- oder Abschläge für Größe, Zuschnitt, Lage in der Zone, Denkmalschutz, Rechte und Lasten.

  4. Gebäude bewerten

    Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren nach ImmoWertV – mit Ortsbesichtigung.

  5. Verkehrswert

    Nachvollziehbares Ergebnis für Verkauf, Finanzamt, Erbengemeinschaft oder Bank.

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✓TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Für unseren Mandanten benötigen wir öfters verlässliche Grundlagen für die Bewertung des Immobilienvermögens. Die Gutachten vom Büro Dr. Schmid sind nachvollziehbar, objektiv und vollständig und haben daher ihre Rolle auch gegenüber dem Finanzamt immer erfüllt.

FAQ

Häufige Fragen zu den Bodenrichtwerten München

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher, auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche bezogener Lagewert. Der Gutachterausschuss leitet ihn aus tatsächlichen Grundstücksverkäufen ab (§ 196 BauGB) und gibt ihn für Zonen mit annähernd gleicher Nutzung und gleichen Wertverhältnissen an – bezogen auf ein unbebautes, baureifes und erschließungsbeitragsfreies Grundstück.

DS

Über den Autor: Dr. Schmid
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Was ist Ihr Grundstück wirklich wert?

Wir ordnen den neuen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück ein und ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie – nachvollziehbar und unabhängig.

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